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Terms of service

AGB und AEB


Harald List | Solution Consult (im Folgenden: „wir“ oder „Solution Consult“) betreibt unter der Webseite www.lenercom.at einen Online-Shop für Waren. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen uns und unseren Kunden (im Folgenden: „Kunde“ oder „Sie“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

„Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wobei eine rechtsfähige Personengesellschaft eine Personengesellschaft ist, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

§ 2 Zustandekommen der Verträge,

Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Online-Shop unter www.lenercom.at 

Unsere Produktdarstellungen im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.

Bei Eingang einer Bestellung in unserem Online-Shop gelten folgende Regelungen:

Der Kunde gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Online-Shop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft. Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

Auswahl der gewünschten Ware,
Hinzufügen der Produkte durch Anklicken des entsprechenden Buttons (z.B. „In den Warenkorb“, „In die Einkaufstasche“ o.ä.),
Prüfung der Angaben im Warenkorb, aufrufen der Bestellübersicht durch Anklicken des entsprechenden Buttons (z.B. „Weiter zur Kasse“, „Weiter zur Zahlung“, „Zur Bestellübersicht“ o.ä.), Eingabe/Prüfung der Adress- und Kontaktdaten, Auswahl der Zahlungsart, Bestätigung der AGB und Widerrufsbelehrung, Sofern die vereinbarte Beschaffenheit der Ware von deren üblichen Beschaffenheit und Verwendungsvoraussetzungen abweicht, Bestätigung einer negativen Beschaffenheitsvereinbarung, Abschluss der Bestellung durch Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“. Dies stellt Ihre verbindliche Bestellung dar. Der Vertrag kommt zustande, indem Ihnen innerhalb von fünf Werktagen an die angegebene E-Mail-Adresse eine Bestellbestätigung von uns zugeht.  

Vor der Bestellung können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen, insbesondere der Bestelldaten, der AGB und der Widerrufsbelehrung, erfolgt per E-Mail nach dem Auslösen der Bestellung durch Sie, zum Teil automatisiert. Wir speichern den Vertragstext nach Vertragsschluss nicht.

Eingabefehler können mittels der üblichen Tastatur-, Maus- und Browser-Funktionen (z.B. »Zurück-Button« des Browsers) berichtigt werden. Sie können auch dadurch berichtigt werden, dass Sie den Bestellvorgang vorzeitig abbrechen, das Browserfenster schließen und den Vorgang wiederholen.

Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

 

§ 3 Gegenstand des Vertrages und wesentliche Merkmale der Produkte

Bei unserem Online-Shop ist Vertragsgegenstand: Der Verkauf von Waren.

Die konkret angebotenen Waren können Sie unseren Artikelseiten entnehmen.

 


Die wesentlichen Merkmale der Ware finden sich in der Artikelbeschreibung. Sofern die vereinbarte Beschaffenheit der Ware von deren üblichen Beschaffenheit und Verwendungsvoraussetzungen abweicht, wird darauf in der Artikelbeschreibung ausdrücklich hingewiesen (negative Beschaffenheitsvereinbarung). Soweit der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung in die negative Beschaffenheitsabweichung erteilt hat, definiert diese den Vertragsgegenstand.

 

§ 4 Preise, Versandkosten und Lieferung

Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten sind Gesamtpreise und beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.

Der jeweilige Kaufpreis ist vor der Lieferung des Produktes zu leisten (Vorkasse), es sei denn, wir bieten andere Optionen an. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche im Online-Shop oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen. Derzeit wird nur Zahlung auf Rechnung per Überweisung im Voraus angeboten. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Zusätzlich zu den angegebenen Preisen können für die Lieferung von Produkten Versandkosten anfallen welche im Projektgeschäft getrennt angeführt werden. Industriegeräte sind immer individuelle Lösungen und bedürfen einer Speditionszustellung welche aufgrund der Kundenadresse separat angefragt wird und erst bekannt gegeben wird bzw. separat in Rechnung gestellt wird.

Die Lieferung erfolgt in folgende Länder: Deutschland, Österreich, Slowenien, Kroatien und die Schweiz.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

 

§ 6 Widerrufsrecht und Rückgaberecht

Als Verbraucher haben Sie ein Widerrufsrecht. Dieses richtet sich nach unserem Widerrufsrecht.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag,

  • an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese einheitlich geliefert wird bzw. werden, oder
  • an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese getrennt geliefert werden, oder
  • an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine Ware bestellt haben, die in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird, oder
  • an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie einen Vertrag zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg geschlossen haben.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sofern die Ware unbenutzt und unbeschädigt an uns zurück gesendet wird, wird der Warenwert erstattet.
Vom Käufer beim Kauf bezahlte Versandkosten werden nicht erstattet.

Bitte kontaktieren Sie uns vor dem Rückversand.

 

 

 

§ 7 Haftung

Vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen ist unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus unerlaubter Handlung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Wir haften bei leichter Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht unbeschränkt. Wenn wir durch leichte Fahrlässigkeit mit der Leistung in Verzug geraten sind, wenn die Leistung unmöglich geworden ist oder wenn wir eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Dazu gehört insbesondere unsere Pflicht zum Tätigwerden und der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung, die in § 3 beschrieben wird.

Anfallende Reparaturkosten für Schäden, welche auf ein Selbstverschulden des Kunden zurückzuführen sind, werden vom Kunden selbst getragen und nicht von Solution Consult übernommen.

§ 8 Vertragssprache

Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

§ 9 Gewährleistung

Sowohl Gewährleistungs- als auch Garantiefristen beginnen jeweils ab Ausstellungsdatum der Rechnung von Solution Consult zu laufen. Für allfällige Folgekosten aus Gewährleistungs- oder Garantiefällen übernimmt Solution Consult keine Haftung.

Gewährleistung
Solution Consult leistet für die Mängelfreiheit der Kaufgegenstände grundsätzlich für den Zeitraum von 2 Jahren wie folgt Gewähr:
Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl von Solution Consult durch Reparatur des Kaufgegenstandes oder Ersatz der mangelhaften Teile, Austausch oder Preisminderung. Das Recht des Auftraggebers auf Wandlung wird einvernehmlich abbedungen. Die ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum von Solution Consult über. Die aufgewendeten Löhne und Kosten für den Ein- und Ausbau sind vom Auftraggeber zu tragen. Es steht im Ermessen von Solution Consult , eine mangelhafte Ware gegen eine einwandfreie, gleichartige auszutauschen. In diesem Falle erlischt ein eventueller Anspruch auf Vertragsaufhebung.

Der Auftraggeber verzichtet für sich und seine Rechtsnachfolger ausdrücklich auf die Geltendmachung eines durch einen Mangel am Kaufgegenstand infolge einfacher oder schlicht grober Fahrlässigkeit verursachten mittel- oder unmittelbaren Schadens (Mangelschadens oder Mangelfolgeschadens) und Gewinnentganges.

Der besondere Rückgriff eines Unternehmers, der einem Verbraucher Gewähr geleistet hat (§ 933 b ABGB), wird einvernehmlich auf den Zeitraum der gesetzlichen Gewährleistungsfristen (§ 933 ABGB) eingeschränkt. Voraussetzung für einen Rückgriff nach § 933 b ABGB ist die Erfüllung der Rügepflicht des § 377 UGB. Für Beschädigungen, die auf unsachgemäße oder fahrlässige Behandlung des Kaufgegenstandes zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Gewährleistungsansprüche stehen nur dann zu, wenn sie sofort nach Feststellen des Mangels – längstens innerhalb von 5 Werktagen – schriftlich angezeigt werden. Nur diesfalls ist die Rügepflicht gemäß § 377 UGB gewahrt. Mündliche oder telefonische Verständigung genügen der Rügepflicht nicht. Im Falle nicht rechtzeitiger Rüge entfällt auch der Anspruch auf Ersatz des Mangelfolgeschadens. § 377 Abs 5 UGB findet im Fall des Vorliegens leichter oder bloß schlicht grober Fahrlässigkeit keine Anwendung; der Käufer verzichtet diesfalls auf eine Bezug habende Einrede.

Die Anwendung des § 934 ABGB ist ausgeschlossen.

Garantie
Für Speicher bietet Solution Consult 5 Jahre Garantie auf Wechselrichter und 10 Jahre Garantie auf Batterien an.

Voraussetzung für eine Garantie von Solution Consult ist, dass

die Lagerung der Ware vor dem Einbau entsprechend den produktspezifischen Richtlinien und vor Wind und Wetter geschützt erfolgte, die gelieferten Komponenten bestimmungsgemäß verwendet werden, der Einbau (die Installation) entsprechend der Montageanleitung in der jeweils geltenden Fassung durch einen konzessionierten Fachbetrieb erfolgt, Dokumentation mit Prüfbericht.
Solution Consult bzw. deren Beauftragte die Gelegenheit zur Prüfung von Beanstandungen an Ort und Stelle unverzüglich nach dem Auftreten des Beanstandungsgrundes gegeben wurde.

Bei kostenlosen Reparaturen in der Garantiezeit, werden im Bericht die Reparaturkosten aufgeschlüsselt, dies dient nur zur Dokumentation, der Kunde muss diese Kosten nicht tragen.

 

§ 10 Schlussbestimmungen/Streitbeilegung

Es gilt österreichisches Recht. Im Geschäftsverkehr mit Kunden und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten, das für den Sitz zuständige Bezirks-Gericht Südoststeiermark/Feldbach vereinbart.

Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.




AEB - Allgemeine Einkaufsbedingungen




1. ALLGEMEINES

Für unsere sämtlichen Bestellungen (Aufträge) gelten ausschließlich nachstehende Einkaufsbedingungen, deren Geltung mit der nachstehenden Auftragsbestätigung sowie auch mit der tatsächlichen Ausführung unserer Bestellung (Auftrag) vom Auftragnehmer anerkannt wird (in der Folge wird das Wort „Bestellung“ für die Wortfolge „Bestellung und/oder Auftrag“ verwendet. Abweichende Verkaufs- und Lieferbedingungen und/oder Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Auftragnehmers entfalten keine Rechtswirksamkeit.

2. BESTELLUNGEN

Ungeachtet uns zugegangener Anbote – die stets kostenfrei sind – kommt eine Vertragsbeziehung mit dem Inhalt unserer schriftlichen, elektronischen oder mittels Telefax aufgegebenen Bestellung unter Zugrundelegung dieser Einkaufsbedingungen zu Stande. Mündliche (auch fernmündliche) Bestellungen, Ergänzungen, Abänderungen bzw. Abweichungen jedweder Art sind für uns ausschließlich dann rechtsverbindlich, wenn wir sie schriftlich, elektronisch oder mittels Telefax bestätigen. Als Bestelldatum gilt der Tag unserer schriftlichen Bestellung oder aber – in vorstehenden Fällen – jener unserer schriftlichen Bestätigung.

3. AUFTRAGSBESTÄTIGUNG

Unsere Bestellungen sind von unserem Auftragnehmer binnen 48 Stunden ab Bestelldatum gleichlautend schriftlich zu bestätigen. Abweichungen der Auftragsbestätigung von unserer Bestellung sind nicht zulässig und gelten als nicht vereinbart, es sei denn wir erklären im Gegenzug schriftlich, ob und konkret inwieweit wir damit einverstanden sind. Ein Abgehen von diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen ist jedenfalls unzulässig und ausgeschlossen. Langt die Auftragsbestätigung nicht fristgerecht bei uns ein, sind wir an unsere Bestellungen nicht mehr gebunden und können die darauf basierende Lieferung bzw. deren Annahme ohne Angabe von Gründen verweigern. Eine vorbehaltlose Warenannahme gilt nicht als Zustimmung. Angenommene Lieferungen innerhalb der Bestätigungsfrist ohne dass wir binnen 14 Tagen Widerspruch erheben, bewirken das Zustandekommen der Vertragsbeziehung unter Einbeziehung unserer Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Mit der entsprechenden Auftragsbestätigung bzw. auch mit der tatsächlichen Ausführung unserer Bestellung gilt als vereinbart, dass der Auftragnehmer die sach- und fachgerechte Ausführung garantiert und dafür einsteht, wobei etwaige Vorbehalte des Auftragnehmers unzulässig sind und nicht gelten.

4. LIEFERFRIST/VERZUG/RÜCKTRITT UND VERTRAGSSTRAFE

Liefer- und/oder Leistungsfristen beginnen mit dem Bestelltag zu laufen; ist keine Frist vereinbart, ist unverzüglich zu liefern oder zu leisten. Im Falle eines drohenden Liefer- oder Leistungsverzuges sind wir unter Angabe der voraussichtlichen Dauer des Verzuges sowie der Gründe desselben unverzüglich schriftlich davon zu verständigen. Lieferungen und/oder Leistungen außerhalb der vereinbarten Lieferfrist sind nur mit unserer ausdrücklich schriftlichen Zustimmung gestattet. Diesfalls verlängern sich Zahlungsbedingungen und –modalitäten ohne weitere Korrespondenz um die Dauer des Verzuges. Bei Verzug mit der Lieferung (Leistung) und/oder bei einer nichtbestellungskonformen Lieferung (Leistung) ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung sind wir unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten oder nach unserer Wahl eine Nachfrist zu setzen und eine bestellungskonforme Lieferung zu verlangen. Im Falle der Nachfristsetzung sind wir berechtigt, bei fruchtlosem Verstreichen derselben auf Kosten unseres säumigen Auftragnehmers Ersatzlieferungen zu beziehen. Die gleichen Rechte stehen uns zu, wenn über das Vermögen unseres Auftragnehmers ein Sanierungs- oder Insolvenzverfahren eröffnet, ein diesbezügliches Verfahren eingeleitet oder ein Antrag auf Eröffnung mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde. Im Falle des Liefer- und/oder Leistungsverzuges steht uns zusätzlich ein Betrag von 2 % des Gesamtauftragswertes für jede begonnene Kalenderwoche bis zum Höchstausmaß von 20 % des Gesamtauftragswertes als nicht der richterlichen Mäßigung unterliegende Vertragsstrafe zu, die wir aufrechnungsweise in Form eines Abzuges anlässlich der Bezahlung der verspätet erfolgten Lieferung geltend machen können, dies ungeachtet der Annahme verspäteter Lieferungen und/oder Leistungen. All dies steht uns auch für den Fall zu, dass unser Auftragnehmer unverschuldet an der rechtzeitigen Lieferung und/oder Leistung gehindert ist, es sei denn, der Verzug ist auf höherer Gewalt zurückzuführen.

5. VERSAND/VERSICHERUNG

Die Lieferung (Leistung) sowie der Versand erfolgen stets frei von allen Spesen an den von uns bestimmten Erfüllungsort auf Kosten und Gefahr unseres Auftragnehmers. Die Lieferung ist auf Kosten unseres Auftragnehmers ordnungsgemäß gegen Schäden aller Art von diesem zu versichern. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für eine transportsichere Verpackung der Ware Sorge zu tragen. Jeder Sendung ist ein Lieferschein in zweifacher Ausfertigung beizufügen. Die Versandpapiere sind mit einem deutlichen Hinweis zur einwandfreien Identifizierung auszustatten, wobei insbesondere auf den Gegenstand der Lieferung mittels Bestellnummer bzw. Artikelbezeichnung und den Namen des Bestellers (der Bestellerin) hinzuweisen ist. Dabei allenfalls entstehende Mehraufwendungen können nicht an uns weiter verrechnet werden, sondern sind durch Bezahlung des (vereinbarten) Preises im Sinne Punkt 9. abgegolten. Die Übernahme gelieferter Waren obliegt einem von uns hierzu namhaft gemachten Dienstnehmer oder bevollmächtigten Dritten. Die Übernahme erfolgt quantitativ bei Eintreffen der Lieferung am Erfüllungsort, qualitativ hingegen erst mit der Verarbeitung bzw. Verwendung der Ware. Wurde als Erfüllungsort unsere Geschäftsanschrift vereinbart, erfolgt die Warenannahme ausnahmslos Montag bis Donnerstag in der Zeit von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr und Freitag in der Zeit von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Bei Lieferung von Anlagen und/oder technischen Geräten, welche von dritter Seite zu montieren sind, sind die notwendigen Montagepläne gleichzeitig mit Ablieferung der Ware zu übergeben. Kennzeichnungen der Ware aber auch der Verpackung sind ausnahmslos in deutscher Sprache anzubringen; Bedienungsvorschriften und –anleitungen sind ausnahmslos in deutscher Sprache zu verfassen. Für den Fall, dass von unserer Bestellung Waren umfasst sind, auf die die einschlägigen Bestimmungen der internationalen Gefahrengutvorschriften Anwendung finden, verpflichtet sich der Lieferant durch Annahme der Bestellung zur vollinhaltlichen Einhaltung der bezughabenden Vorschriften und hält uns im Falle der Verletzung für sämtliche Folgen, die sich aus der Nichtbeachtung der Vorschriften ergeben, vollkommen schad- und klaglos.
Jedenfalls ist der Lieferant verpflichtet, rechtzeitig vor Versand der Ware, das entsprechende Gefahrengut- Zertifikat firmenmäßig gefertigt an uns zu übermitteln. Ein weiteres firmenmäßig gefertigtes Exemplar des Zertifikates hat die Ware zu begleiten.

6. GEFAHRENÜBERGANG

Der Gefahrenübergang erfolgt frühestens zum Zeitpunkt der Übernahme der Lieferung durch einen von uns befugten Dienstnehmer oder hierzu bevollmächtigten Dritten. Ein Gefahreneintritt anlässlich der Übernahme – wie auch immer – geht ausschließlich zu Lasten unseres Auftragnehmers. Auf die Einhaltung der §§ 377 ff UGB (Einhaltung der Untersuchungs- bzw. Rügeobliegenheiten) wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich verzichtet. Wir erklären hiermit die Annahme dieses Verzichtes.

7. GEWÄHRLEISTUNG/GARANTIE

Lieferungen und Leistungen unseres Auftragnehmers haben den in Österreich geltenden allgemeinen und besonderen Normen, aber auch den anerkannten Regeln der Wissenschaft und Technik zu entsprechen. Unser Auftragnehmer garantiert ausdrücklich die Mängelfreiheit während der Gewährleistungsfrist, die mangels anderslautender, ausdrücklicher (schriftlicher) Vereinbarung immer 10 Jahre beträgt. Wird Verbesserung begehrt, beginnt diese Gewährleistungsfrist nach Austausch und/oder Verbesserung der beanstandeten Ware (Leistung) von neuem zu laufen. Unser Auftragnehmer verzichtet auf die Einrede der verspätet erhobenen M.ngelrüge; vorbehaltslose Zahlungen durch uns gelten nicht als Verzicht auf die M.ngelrüge. Unbeschadet anderslautender Vereinbarungen beginnt die Gewährleistungsfrist nicht vor Inbetriebnahme und/oder vor einer entsprechenden Verwendung der Lieferung/Leistung, spätestens jedoch nach Ablauf von 3 Jahren ab dem Gefahrenübergang gemäß Punkt 6 zu laufen.

8. SCHADENERSATZ/PRODUKTHAFTUNG

Uns stehen alle möglichen Schadenersatz- und/oder Regressansprüche ebenso wie sämtliche Ansprüche nach dem österreichischen Produkthaftungsgesetz in der jeweils geltenden Fassung ungeschmälert zu. Unser Auftragnehmer verpflichtet sich zur genauen Produktbeobachtung und ferner im Bedarfsfall zum Rückruf fehlerhafter Waren auf seine Kosten. Ist der Rückruf durch uns vorzunehmen, wozu wir bei Gefahr in Verzug stets berechtigt sind, haftet unser Auftragnehmer für sämtliche Aufwendungen/Kosten aus und im Zusammenhang mit der Rückrufaktion. Für den Fall, dass die gelieferte Ware fehlerhaft ist und wir deshalb in Anspruch genommen werden, hält uns unser Auftragnehmer zur Gänze schad- und klaglos. Hievon umfasst und vom Auftragnehmer zu ersetzen sind insbesondere Mangelfolgeschäden jedweder Art, Austauschkosten sowie die Kosten Dritter (Sachverständige, Rechtsvertreter) in tatsächlicher Höhe.

9. IMMATERIALGÜTERRECHTE

Sämtliche gesetzlichen Schutzrechte, insbesondere Patentrechte, gelten mit dem vereinbarten Preis so weit als mitabgegolten, als deren Erwerb zur freien Benützung und für jedwede Weiterveräußerung des Liefergegenstandes erforderlich ist. Die kostenlose Nutzung von Erfindungen unseres Auftragnehmers nach Durchführung unseres Auftrages gilt ausdrücklich als vereinbart; soweit Lizenzen erforderlich sind, wird unser Auftragnehmer diese auf seine Kosten beschaffen. Unser Auftragnehmer verpflichtet sich, uns bei Verletzung fremder Schutzrechte im Zusammenhang mit der bestellten Lieferung und/oder Leistung vollkommen schad- und klaglos zu halten. Unser Auftragnehmer ist zur Geheimhaltung aller unserer Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse verpflichtet; an sämtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, aber auch an jedweden Unterlagen sowie mitgeteilten Informationen behalten wir jedwedes Recht, insbesondere Eigentums- und Urheberrechte ausdrücklich vor. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Allfällige Unterlieferanten und Subunternehmer sind entsprechend schriftlich zu verpflichten, wobei – wie für den Auftragnehmer selbst – die Geheimhaltungsverpflichtung auch nach Abwicklung des konkreten Auftrages erhalten bleibt. Unser Auftragnehmer verpflichtet sich, über von ihm erkannte Schutzrechts- bzw. Geheimhaltungsverletzungen uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen und dafür einzustehen.

10. PREIS/ZAHLUNGSBEDINGUNGEN/RECHNUNGSLEGUNG

Sämtliche Preise sind unveränderlich, dies insbesondere unter Berücksichtigung des Punktes 5. dieser Bedingungen. Bei Bezahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt sind wir zum Abzug von 3 % Skonto berechtigt; ansonsten sind Rechnungsbeträge innerhalb von 30 Tagen netto zur Zahlung fällig. Bedingungswidrige Rechnungen setzen Zahlungsfristen nicht in Gang. Im Falle der Legung von Teilrechnungen sind wir zum Abzug des Skontos im Rahmen der Schlussrechnung auch dann berechtigt, wenn die Bezahlung der Teilrechnungen außerhalb der Skontofrist erfolgt. Im Falle vorzeitiger Lieferung und Rechnungslegung sind dennoch die vereinbarten Rechnungslegungstermine für die Skonto- und Zahlungsfristen maßgeblich. Skonto- und Zahlungsfristen sind gewahrt, wenn unser Überweisungsauftrag fristgerecht an die für uns überweisende Stelle gelangt. Die Rechnungslegung hat ausnahmslos zu Handen unserer Gesch.ftsführung oder eines hiezu ausdrücklich bevollmächtigten Dienstnehmers zu erfolgen. Im Falle der Vorgabe einer Rechnungsanschrift anlässlich unserer Bestellung ist ausschließlich diese maßgeblich.

11. ZESSION/AUFRECHNUNG/VERTRAGSÜBERNAHME/EIGENTUM

Die Abtretung, Verpfändung oder die sonstige Übertragung von gegen uns gerichteten Forderungen an Dritte ist zulässig. Eine Forderungsübertragung ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Zustimmung berechtigt uns zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag. Bestellungen dürfen ohne unsere vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder zur Gänze noch teilweise an Dritte zur Ausführung weitergegeben werden. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns in jeder Hinsicht zu. Die an uns gelieferte Ware ist frei von Rechten Dritter (Pfandrechte, Vorbehaltseigentum …) und geht nach Übergabe in unser uneingeschränktes Eigentum über. Ein anders lautender Vorbehalt ist unzulässig und ungültig. Wir sind zur Weiterveräußerung ohne jedwede Beschränkung auch vor vollständiger Bezahlung ausdrücklich ermächtigt. Der Auftragnehmer verzichtet ausdrücklich darauf, gegen unsere vertraglichen Ansprüche eigene Forderungen, insbesondere Geldforderungen aufrechnungserweise einzuwenden oder seine Leistung deswegen zu mindern, ohne dass ihm eine entsprechende, rechtskräftige richterliche Entscheidung vorliegt. Wir nehmen diesen Verzicht ausdrücklich an. Dieser Kompensationsverzicht gilt sohin nur dann nicht, wenn eine rechtskräftige Judikatschuld unsererseits gegenüber dem Auftragnehmer besteht.

12. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine der Bestimmungen unserer Bestellung oder dieser Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist durch eine ‚Bestimmung zu ersetzen, deren wirtschaftliches Ergebnis der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

13. ERFÜLLUNGSORT/GERICHTSSTAND/ANZUWENDENDES RECHT

Sofern nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart wurde, gilt als Erfüllungsort der Sitz unserer Gesellschaft. Die Vertragssprache ist deutsch. Soweit sich unser Vertragspartner, auch einer anderen Sprache bedient, hat der deutsche Wortlaut Vorrang. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit unserer Bestellung und/oder der darauf folgenden Lieferung, insbesondere auch für Streitigkeiten hinsichtlich des Zustandekommens des Auftragsverhältnisses selbst, gilt die ausschließliche Zuständigkeit des für Klagenfurt sachlich zuständigen Gerichtes. Es gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss aller Kollisionsnormen, insbesondere des internationalen Privatrechtes und des einheitlichen UN-Kaufrechtes (UNCITRAL). In keinem Fall von Streitigkeiten ist der Auftragnehmer berechtigt, seine Leistung einzustellen. Der Auftragnehmer garantiert uns die vollständige Einhaltung dieser ALLGEMEINEN EINKAUFSBEDINGUNGEN und steht dafür ein, verbunden mit der Verpflichtung, uns diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten.

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